
Festgeld & Steuern: Was du über die Besteuerung deiner Zinsen wissen musst
Festgeldzinsen unterliegen der Abgeltungssteuer - aber bis zu 1.000 EUR pro Jahr bleiben steuerfrei. So funktioniert die Besteuerung, und so optimierst du deinen Steuervorteil.
Kurz & knapp: Festgeld-Zinsen unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – insgesamt zwischen 26,375 % und 27,99 %. Mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR (Ledige) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete) bleiben deine Zinsen bis zu dieser Grenze steuerfrei. Richte dafür einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank ein. Bei ausländischen Banken musst du deine Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben.
Stand: Februar 2026
Du hast Geld als Festgeld angelegt und fragst dich, wie viel davon am Ende wirklich bei dir ankommt? Grundsätzlich gilt: Zinsen aus Festgeld sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und damit steuerpflichtig. Allerdings gibt es Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen du deine Steuerlast deutlich senken kannst.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Besteuerung funktioniert, welche Freibeträge du nutzen kannst und worauf du bei Auslandsbanken achten musst. Falls du noch unsicher bist, ob Festgeld das Richtige für dich ist, lies unseren Ratgeber Was ist ein Festgeldkonto?.
Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei konkreten Steuerfragen wende dich bitte an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.
So werden Festgeld-Zinsen besteuert: Die Abgeltungsteuer
Seit 2009 werden in Deutschland alle Kapitalerträge pauschal mit der Abgeltungsteuer besteuert (§ 43 EStG). Das betrifft Zinsen aus Festgeld genauso wie Dividenden oder Kursgewinne aus ETFs.
Die Steuerbelastung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
| Komponente | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25,00 % | Auf Kapitalerträge über dem Pauschbetrag |
| Solidaritätszuschlag | 1,375 % | 5,5 % auf die Abgeltungsteuer |
| Gesamt ohne Kirchensteuer | 26,375 % | |
| Gesamt mit Kirchensteuer (8 %) | 27,82 % | Bayern, Baden-Württemberg |
| Gesamt mit Kirchensteuer (9 %) | 27,99 % | Alle anderen Bundesländer |
Wenn du also 1.000 EUR Zinsen verdienst (oberhalb des Freibetrags), gehen davon je nach Bundesland zwischen 263,75 EUR und 279,90 EUR an den Fiskus.
Hierbei ist ein wichtiger Unterschied zum regulären Solidaritätszuschlag zu beachten: Während der Soli auf Lohn- und Einkommensteuer für die meisten Arbeitnehmer seit 2021 weggefallen ist, wird er auf Kapitalerträge weiterhin erhoben (§ 43a EStG).
Bei deutschen Banken brauchst du dich um den Steuerabzug nicht selbst zu kümmern. Deine Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Die Steuer hat damit abgeltende Wirkung – deine Steuerpflicht ist erledigt.
Sparerpauschbetrag: Dein steuerfreier Freibetrag
Nicht jeder Euro Zinsen wird sofort besteuert. Der Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) schützt einen Teil deiner Kapitaleinkünfte:
- 1.000 EUR pro Jahr für Ledige
- 2.000 EUR pro Jahr für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner
Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen – also nicht nur für dein Festgeld, sondern auch für Tagesgeld-Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Wenn du neben Festgeld auch ein Tagesgeldkonto hast, musst du die Zinsen aus beiden Produkten zusammenrechnen.
Rechenbeispiel: Wann wird der Pauschbetrag überschritten?
Bei einem Zinssatz von 2,5 % p.a. erreichst du den Pauschbetrag bei folgenden Anlagebeträgen:
| Anlagesumme | Zinsen p.a. (bei 2,5 %) | Steuerpflichtiger Anteil (ledig) |
|---|---|---|
| 10.000 EUR | 250 EUR | 0 EUR (unter Pauschbetrag) |
| 30.000 EUR | 750 EUR | 0 EUR (unter Pauschbetrag) |
| 40.000 EUR | 1.000 EUR | 0 EUR (genau am Pauschbetrag) |
| 50.000 EUR | 1.250 EUR | 250 EUR |
| 100.000 EUR | 2.500 EUR | 1.500 EUR |
Grundsätzlich gilt: Wenn du als Einzelperson weniger als 40.000 EUR bei 2,5 % Zinsen angelegt hast, zahlst du auf dein Festgeld keine Steuern. Welche Zinsen aktuell möglich sind, siehst du in unserem Überblick der aktuellen Festgeldzinsen.
Freistellungsauftrag richtig einrichten
Damit deine Bank den Sparerpauschbetrag berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag (FSA) erteilen (§ 44a EStG). Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer ab dem ersten Euro Zinsen ab.
So richtest du ihn ein
- Online-Banking: Die meisten Banken bieten die Einrichtung direkt im Online-Banking an
- Formulare: Alternativ per Formular bei deiner Bank
- Betrag festlegen: Du kannst den vollen Betrag (1.000 EUR) oder einen Teilbetrag angeben
- Jederzeit änderbar: Anpassungen sind rückwirkend für das laufende Jahr möglich
Aufteilung auf mehrere Banken
Wenn du bei mehreren Banken Geld angelegt hast, kannst du den Freistellungsauftrag aufteilen. Entscheidend ist: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.
Beispiel: Du hast ein Festgeldkonto bei Bank A und ein Tagesgeldkonto bei Bank B.
| Bank | Anlage | Erwartete Zinsen | FSA-Betrag |
|---|---|---|---|
| Bank A (Festgeld) | 30.000 EUR | 750 EUR | 750 EUR |
| Bank B (Tagesgeld) | 10.000 EUR | 200 EUR | 250 EUR |
| Gesamt | 950 EUR | 1.000 EUR |
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, zieht die Bank die Abgeltungsteuer auf alle Zinsen ab. Das Geld ist aber nicht verloren: Du kannst es dir über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.
Rechenbeispiele: So viel Steuern zahlst du auf dein Festgeld
Damit du ein Gefühl bekommst, wie sich die Steuerbelastung auswirkt, hier drei konkrete Beispielrechnungen. Willst du deine Netto-Rendite für deine individuelle Anlagesumme berechnen? Nutze unseren Festgeld Rechner.
Beispiel 1: 10.000 EUR, 12 Monate, 2,5 % Zinsen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Zinsen | 250,00 EUR |
| Sparerpauschbetrag (ledig) | -250,00 EUR |
| Steuerpflichtiger Betrag | 0,00 EUR |
| Abgeltungsteuer | 0,00 EUR |
| Netto-Zinsen | 250,00 EUR |
Ergebnis: Du zahlst keine Steuern, weil deine Zinsen unter dem Pauschbetrag liegen.
Beispiel 2: 50.000 EUR, 12 Monate, 2,5 % Zinsen (ohne Kirchensteuer)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Zinsen | 1.250,00 EUR |
| Sparerpauschbetrag (ledig) | -1.000,00 EUR |
| Steuerpflichtiger Betrag | 250,00 EUR |
| Abgeltungsteuer (25 %) | 62,50 EUR |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 3,44 EUR |
| Steuer gesamt | 65,94 EUR |
| Netto-Zinsen | 1.184,06 EUR |
Beispiel 3: 100.000 EUR, 12 Monate, 2,5 % Zinsen (mit Kirchensteuer 9 %)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Zinsen | 2.500,00 EUR |
| Sparerpauschbetrag (ledig) | -1.000,00 EUR |
| Steuerpflichtiger Betrag | 1.500,00 EUR |
| Abgeltungsteuer (25 %) | 375,00 EUR |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 20,63 EUR |
| Kirchensteuer (9 %) | 33,75 EUR |
| Steuer gesamt | 429,38 EUR |
| Netto-Zinsen | 2.070,62 EUR |
Bei 100.000 EUR Festgeld und 2,5 % Zinsen beträgt die effektive Netto-Rendite nach Steuern also rund 2,07 % p.a.
Festgeld bei Auslandsbanken: Was ist steuerlich zu beachten?
Viele attraktive Festgeldangebote kommen von Banken mit Sitz im EU-Ausland. Steuerlich gibt es hier einen entscheidenden Unterschied: Ausländische Banken führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab.
Das bedeutet für dich:
- Du erhältst deine Zinsen brutto (ohne Steuerabzug)
- Du bist verpflichtet, die Erträge in deiner Steuererklärung anzugeben
- Du trägst die Zinsen in der Anlage KAP, Zeile 15 ein
Quellensteuer im Ausland
In manchen Ländern fällt zusätzlich eine Quellensteuer im Sitzland der Bank an. Diese kannst du dir in der Regel über das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anrechnen lassen (BMF-Schreiben vom 14.05.2025).
| Land | Quellensteuer auf Zinsen | DBA mit Deutschland |
|---|---|---|
| Schweden | 0 % | Ja |
| Frankreich | 0 % (bei Ansässigkeitsbescheinigung) | Ja |
| Italien | 26 % (anrechenbar) | Ja |
| Estland | 0 % | Ja |
| Litauen | 15 % (anrechenbar) | Ja |
Welche Anbieter führen keine Steuer automatisch ab?
Unter den Festgeld-Anbietern in unserem Vergleich gibt es einige, die keine Steuer automatisch abführen – weil sie ihren Sitz im Ausland haben:
- TF Bank (Schweden): Einlagensicherung 92.000 EUR, kein automatischer Steuerabzug
- Renault Bank direkt (Frankreich): Einlagensicherung 100.000 EUR, kein automatischer Steuerabzug
- Klarna (Schweden): Einlagensicherung 105.186 EUR, kein automatischer Steuerabzug
Bei diesen Anbietern musst du die Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben. Das ist kein Nachteil – du kannst auch dort den Sparerpauschbetrag nutzen.
Festgeld in der Steuererklärung: Anlage KAP
Wann musst du die Anlage KAP ausfüllen?
Die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ist in folgenden Fällen nötig:
- Du hast Festgeld bei einer ausländischen Bank ohne automatischen Steuerabzug
- Du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt und möchtest zu viel gezahlte Steuern zurückholen
- Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 % und du möchtest die Günstigerprüfung beantragen
- Du hast eine NV-Bescheinigung beantragt
Wann ist keine Angabe nötig?
Wenn deine deutsche Bank die Abgeltungsteuer korrekt einbehalten hat und du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, brauchst du in der Regel keine Angabe in der Steuererklärung zu machen.
Günstigerprüfung: Wann lohnt sie sich?
Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kannst du die Günstigerprüfung beantragen (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz günstiger wäre. Das ist vor allem relevant für:
- Studenten und Auszubildende mit geringem Einkommen
- Rentner mit niedrigem zu versteuernden Einkommen
- Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag
NV-Bescheinigung
Wer dauerhaft unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (2026: 12.096 EUR) verdient, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Damit zahlt die Bank die Zinsen komplett brutto aus – ohne Steuerabzug. Die NV-Bescheinigung ist maximal 3 Jahre gültig.
Tipps zur Steueroptimierung bei Festgeld
Mit ein paar einfachen Maßnahmen holst du das Maximum aus deinen Festgeld-Zinsen heraus:
1. Freistellungsauftrag maximal ausschöpfen
Stelle sicher, dass der volle Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR (bzw. 2.000 EUR) auf deine Banken verteilt ist. Jeder nicht genutzte Euro ist verschenktes Steuersparpotenzial.
2. Festgeld auf beide Partner verteilen
Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, nutze den doppelten Pauschbetrag von 2.000 EUR. Verteile die Anlagen auf beide Partner.
3. Zinsgutschrift beachten: Jährlich vs. endfällig
Manche Banken schreiben Zinsen jährlich gut, andere erst am Ende der Laufzeit. Bei jährlicher Gutschrift profitierst du vom Zinseszinseffekt, allerdings fallen die Steuern auch jährlich an. Bei endfälliger Gutschrift wird die gesamte Steuer am Ende fällig.
4. Gesamte Kapitalerträge im Blick behalten
Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen. Hast du neben dem Festgeld noch ein Depot mit Dividenden oder ETF-Erträge, musst du alles zusammenrechnen.
5. Steuererklärung prüfen bei Auslandsbanken
Wenn du bei einer ausländischen Bank Festgeld hast, vergiss nicht die Angabe in der Anlage KAP. Sonst droht bei einer Steuerprüfung eine Nachzahlung.
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