Sicherheit & Regulierung
Gesetzliche Absicherung bis 100.000 € pro Kunde
Die Einlagen bei der SWK Bank sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) bis zu einer Höhe von 100.000 EUR pro Kunde gesetzlich abgesichert. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls. Eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung besteht nicht.