Sicherheit & Regulierung
Erweiterte Einlagensicherung
Einlagen sind durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis 100.000 Euro pro Kunde vollständig abgesichert. Zusätzlich besteht Schutz durch die Mitgliedschaft im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), der Einlagen über die gesetzliche Grenze hinaus bis zu 15% des haftenden Eigenkapitals der Bank absichert. Die genaue Sicherungsgrenze wird auf Anfrage mitgeteilt und kann auf der Website des BdB abgerufen werden. Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen und unterliegen nicht der Einlagensicherung.